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Verhaltenskodex von Capfruit

 

 

1. Die Grundlage: Einhaltung von Gesetzen und Übereinkommen

Capfruit respektiert alle geltenden Gesetze und erwartet dasselbe von seinen Mitarbeitern und Geschäftspartnern („Lieferanten“). Dies gilt, ganz egal, ob es sich um nationale, ausländische oder internationale Gesetze, Verordnungen, Abkommen oder andere Vorschriften (nachfolgend als „Gesetze“ bezeichnet) oder um Gesetze zu Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Wettbewerb, Zöllen oder Individual- und Kollektivarbeitsrecht usw. handelt. 

Darüber hinaus ist es gesetzlich verboten, Dritte zu ungesetzlichen Handlungen zu veranlassen oder bei solchen Handlungen zu unterstützen.


 2. Trennung von privaten und dienstlichen Interessen

Die Mitarbeiter von Capfruit sind verpflichtet, Geschäftsentscheidungen im Interesse von Capfruit zu treffen und bei diesen Entscheidungen keine persönlichen Interessen zu berücksichtigen. Daher dürfen Lieferanten nicht in einer Weise handeln, die einen Mitarbeiter von Capfruit oder eine eng mit ihm verbundene Person unzulässig beeinflusst.

Bei jeder Entscheidung bezüglich einer Geschäftsbeziehung zwischen Capfruit und dem Lieferanten werden nur objektive Kriterien berücksichtigt. Lieferanten werden auf Grundlage der angemessenen objektiven Kriterien wie Preis, Qualität und Qualitätsmanagement, Zuverlässigkeit, Technologiestandard, Eignung des Produkts sowie einer langfristigen und konfliktfreien Geschäftsbeziehung ausgewählt. Persönliche Beziehungen oder Interessen haben keinen Einfluss auf den Vertragsabschluss. Der Lieferant muss vorhandene und mögliche Interessenkonflikte schriftlich offenlegen.

 

3. Keine Verletzungen von Gesetzen gegen Korruption

Dank internationaler Übereinkommen zur Bekämpfung von Korruption bei Amtsträgern, Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung und bei Geschäftstransaktionen gelten weltweit ähnlich strenge Vorschriften, sodass Korruption im Ausland (Bestechung und Annahme von Vorteilen) gemäß den nationalen Gesetzen ebenfalls strafbar ist. Der Lieferant muss sich dementsprechend verhalten.

Weiterhin hat der Lieferant darauf zu achten, dass die Mitarbeiter von Capfruit weder ungerechtfertigte persönliche Vorteile von Lieferanten in Verbindung mit ihren Geschäftstätigkeiten anfragen noch annehmen und dass der Lieferant diese Anreize nicht anbieten darf. Die einzigen akzeptablen „Geschenke“, die im Rahmen der Verpflichtungen von Anti-Korruptionsgesetzen erlaubt sind, sind: Werbegeschenke mit geringem Wert zu Geschäftszwecken und Einladungen (z. B. Mahlzeiten), die zu Geschäftszwecken ausgesprochen werden und die nicht als Einflussnahme auf Geschäftsentscheidungen gedacht sind.

 

4. Geheimhaltungsverpflichtung

Lieferanten erhalten von Capfruit vertrauliche Informationen für Verhandlungen, Angebote und die letztendliche Ausfertigung des Vertrags. Daher sind Lieferanten verpflichtet, die Geheimhaltung hinsichtlich aller Geschäftsgeheimnisse von Capfruit sowie aller anderen internen vertraulichen Angelegenheiten von Capfruit zu wahren. Geheimzuhalten sind Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind und von denen angenommen wird, dass sie der Öffentlichkeit nicht bekannt sind und nicht bekannt werden sollen, da eine Offenlegung beispielsweise Wettbewerbern Vorteile verschaffen oder möglicherweise Capfruit oder anderen Geschäftspartner schaden würde. Die Geheimhaltungspflicht gilt während der vertraglichen Beziehung und nach der Kündigung.

Der Lieferant ist verpflichtet, die vertraulichen Informationen vor einer unbefugten Prüfung durch Dritte zu schützen. Weiterhin hat der Lieferant zu gewährleisten, dass vertrauliche Informationen nur an Mitarbeiter weitergegeben werden, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, und dass diese Mitarbeiter angewiesen werden, die Vertraulichkeit der Informationen zu gewährleisten.

 

5. Soziale Verantwortung

Capfruit verlangt von seinen Lieferanten die Einhaltung international anerkannter Menschenrechte sowie die Einhaltung der dementsprechenden Gesetze. Dazu gehört unter anderem, dass der Lieferant Zwangsarbeit, körperliche Züchtigung oder Kinderarbeit im Rahmen der Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation oder der geltenden nationalen Gesetze verbietet. Mitarbeiter dürfen nicht diskriminiert und die Gesetze zur Regelung von Arbeitszeiten müssen eingehalten werden. Der Lieferant muss dafür sorgen, dass er und seine Subunternehmer diese Standards einhalten.

 

6. Nachhaltigkeit

Capfruit bemüht sich Umweltressourcen zu schonen, um Gefahren für Mensch und Umwelt zu verringern, und ist stets bemüht, alle Methoden und Prozesse zu verbessern, um weitere Umweltverschmutzung zu vermeiden. Dieselben Bemühungen erwartet Capfruit auch von seinen Lieferanten.

 

7. Verstöße

Wenn ein Lieferant Hinweise auf Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex durch eigene Handlungen, Handlungen von Mitarbeitern oder Mitarbeitern von Capfruit erhält, erwartet Capfruit, sofort über solche Verstöße informiert zu werden. Der Lieferant kann diese Verstöße entweder seinem Ansprechpartner bei Capfruit, seinen Vorgesetzten oder dem Compliance-Manager (compliance@martinbraun.de) mitteilen. Wenn der Lieferant davon ausgeht, dass er für diese Benachrichtigung bestraft wird, kann er eine erste vertrauliche Untersuchung der möglichen Verstöße mit Bericht beim Compliance-Manager anfragen.